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häufigsten Fragen bei einem Parkverstoß

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Antworten auf häufige Fragen zu Parkverstößen

Sie haben Fragen zu einer Vertragsstrafe? Werfen Sie einen Blick in unsere FAQ – hier wird Ihre Frage vielleicht schon direkt beantwortet!

Please find an English version of our frequently asked questions here: FAQ English version

  • Das Fahrzeug wird von mehreren Fahrern verwendet, der Fahrer kann nicht benannt werden, da keine Aufzeichnungen hierüber vorliegen Faq

    Hier verweisen wir zunächst auf Ihre Darlegungs- und Beweispflicht. Wenn Sie selbst am Verstoßtag tatsächlich nicht gefahren sein sollten, auch nicht bereit sind, den Fahrer zu benennen, haften Sie als Halter des Fahrzeuges als sog. Zustandsstörer (vgl. BGH, Urteil v. 18.12.2015, V ZR 160/04) und können – unabhängig von einer Haftung für die Vertragsstrafe – auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

  • Die erhobene Vertragsstrafe ist für 5 Minuten Falschparken zu hoch bzw. die Parkzeit betrug nur wenige Minuten / Hinweisschilder nicht gesehen Faq

    Laut unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ab dem Zeitpunkt des Abstellens eines Fahrzeuges auf der Parkierungsanlage unverzüglich ein Parkausweis (Parkschein, Parkscheibe oder gültiger Parkerlaubnis) von außen gut und zweifelsfrei lesbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für jeden deutlich sichtbar auf der Parkierungsanlage angebracht.

  • Ich habe keine Mitteilung erhalten / keine Kenntnis von der Sache Faq

    Gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für jeden deutlich sichtbar an der Einfahrt zur Parkierungsanlage angebracht sind, ist die Vertragsstrafe innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem jeweiligen Park- und/oder Benutzungsverstoß zu zahlen. Unterbleibt die Zahlung kommt der Fremdparker automatisch, d.h. ohne Mahnung in Verzug. Auf den Zugang einer weiteren Zahlungsaufforderung kommt es somit nicht an, die Zahlungspflicht ergibt sich unmittelbar aus dem Park- und/oder Benutzungsverstoß. Unabhängig davon wurde die Mitteilung über den Park- und/oder Benutzungsverstoß sichtbar am Verstoßtag an dem auf der Parkierungsanlage abgestellten Fahrzeug angebracht. Der Vorgang wurde durch unsere Mitarbeiter aufgenommen, ein fotografischer Nachweis liegt vor.

  • Ich war am vorgeworfenen Tag nicht an dem betreffenden Parkplatz Faq

    Der Vorgang wurde fotografisch dokumentiert. Eine Prüfung des Sachverhalts ist also ohne Weiteres möglich, ebenso eine Einsichtnahme.

  • Ich/wir habe/n auf eine Rechnung vom Ordnungsamt gewartet Faq

    Ihr Fahrzeug wurde auf privatem Grund und Boden geparkt, hier findet der Bußgeldkatalog der Stadt keine Anwendung.

  • Ich/wir zahle/n nur die Hauptforderung, nicht aber die angefallenen Gebühren Faq

    Gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt der Verzug automatisch, d.h. ohne dass es einer Mahnung bedarf, nach Ablauf der 10-tägigen Zahlungsfrist ein. Die angefallenen Gebühren sind daher als Verzugsschaden zu ersetzen. Sollten Sie nur die Hauptforderung ausgleichen, werden wir zur weiteren gebührenpflichtigen Nachverfolgung die noch offenstehenden Gebühren einfordern.

  • Notfall an Krankenhaus, z.B. Kind musste in Notaufnahme o.ä. Faq

    Bei medizinischen Notfällen, an den durch uns bewirtschafteten Klinik-Parkflächen, muss der Notfall zwingend durch eine Notfalleinweisung und/oder durch eine Notfallbescheinigung des Krankenhauses nachgewiesen werden. Wir werden dann den jeweiligen Vorgang prüfen und eine angemessene Einzelfallentscheidung treffen.

  • Verjährung Faq

    Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen (§ 195 BGB: regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre).

  • Vorgang wurde schon lange überwiesen/ausgeglichen Faq

    Bitte lassen Sie uns zur Klärung des Vorgangs einen beweiskräftigen Zahlungsnachweis über die vollständige Zahlung per Kontaktformular (https://www.park-control.de/kulanzanfrage), E-Mail, Fax oder Post zukommen, aus der die Überweisung ersichtlich ist.

  • Warum muss ich zahlen, wenn die Mitteilung über den Park- und/oder Benutzungsverstoß geklaut wurde? Faq

    Ein möglicher Diebstahl der Mitteilung hat auf die Zahlungspflicht keinen Einfluss, da sich diese unmittelbar aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt, wonach die Vertragsstrafe innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem jeweiligen Park- und/oder Benutzungsverstoß zu zahlen ist.

Ihre Anfrage zu einem Parkverstoß

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Sollten Sie keine Bestätigungs-E-Mail erhalten, hat uns Ihre Nachricht leider nicht erreicht – bitte übersenden Sie uns das Formular erneut!

Die Bearbeitung Ihrer Anfrage ist nur unter Angabe der richtigen Vorgangsnummer möglich!

Bitte hinterlegen Sie Ihr Kennzeichen in den vorgesehenen Feldern, getrennt nach: Städtekürzel - individuelle Buchstabenfolge - individuelle Zahlenfolge ohne Leerzeichen, getrennt mit einem Minuszeichen (Bsp.: HH-XY-2345 oder HH-XY-123E).

Erlaubte Dateiformate: PNG, JPG oder PDF mit max. 10 MB

Datenschutzhinweis

*Die Park&Control PAC GmbH betreibt Parkraumbewirtschaftung, -management und -verwaltung in Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern und Dienstleistern. Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und zur Ausübung dieser Zwecke.

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